A.2. Gegen die provisorische Gebührenrechnung liess die A. am 15. November 2017 Einsprache erheben. Sie beantragte eine Reduktion der Anschlussgebühr auf Fr. 17'977.40 (inkl. MWST). Nach Durchführung einer Einigungsverhandlung am 8. Januar 2018 wies der Gemeinderat Q. das Rechtsmittel mit Beschluss vom 28. Mai 2018 ab. B.1. Den negativen Einspracheentscheid liess die A. mit Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), anfechten (Eingabe vom 2. Juli 2018). Die Anträge lauten: "A. Materielle 1. Es sei der Einspracheentscheid des Gemeinderates Q. vom 28. Mai 2018 aufzuheben.