In diese Gebäudereste fügte sie den Südteil des neuen, zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen ein. Die Altbauten waren bis in die 1990er-Jahre als Lagerraum genutzt worden, danach standen sie leer (…). Der Neubau weicht also nicht nur in der Form, sondern auch in der Nutzung (Wohnen statt Gewerbe) stark von den vorbestehenden Bauten ab. Die Baubewilligung wurde zudem für das gesamte Mehrfamilienhaus und nicht nur für einen Teil davon erteilt. Aus diesen Gründen ist der Neubau nicht als blosse Erweiterung des Bestehenden, sondern als Ersatzbau zu werten (…).