4.4. 4.4.1. Als erstes ist zu klären, ob es sich beim Bauprojekt der Beschwerdeführerin um einen Ersatzbau oder um einen Um-, An-, Ausoder Erweiterungsbau handelt. (…) 4.4.2. Auf der Parzelle X. standen bei deren Übernahme durch die Beschwerdeführerin die Y.-Scheune mit Anbauten sowie ein Nebengebäude (Schopf). Die Beschwerdeführerin brach An- und Nebenbauten ab. Sie kernte die Y.-Scheune aus. Erhalten blieben einzig die West- und Ostfassade sowie das Dach. In diese Gebäudereste fügte sie den Südteil des neuen, zweigeschossigen Mehrfamilienhauses mit vier Wohnungen ein.