8.3. Der geplante Neubau der Meteorwasserleitung im E ist eine offenkundige Feinerschliessung. Die Kosten wurden zu 30 % der öffentlichen Hand und zu 70 % den Grundeigentümern auferlegt (vgl. Beitragstabelle C). In den Kosten sind auch die Hausanschlüsse enthalten, an denen sich die Gemeinde eigentlich nicht beteiligen müsste (vgl. Art. 6 Kanalisationsreglement vom 2. Mai 1972). Auf die Gemeinde entfallen Fr. 40'900.00, auf die Grundeigentümer Fr. 95'435.00 (Bericht Beitragsplan S. 6). Diese Aufteilung entspricht dem RFE und ist nicht zu beanstanden.