An der Verhandlung vom 21. Februar 2018 wurde immerhin abzuschätzen versucht, ob die in Frage stehende, systematische Sauberwassererschliessung für die im Perimeter liegenden, mit Beiträgen belasteten Grundstücke teurer ist als dieselbe Erschliessung im noch nicht systematisch erschlossenen Hang für die dort liegenden Grundstücke (Protokoll S. 7 ff.). Die bestehende öffentliche Vertikalleitung wurde ja beispielsweise von der Gemeinde erstellt, ohne dass Beiträge von den Grundeigentümern erhoben worden wären. Es fehlen aber noch Leitungen im Bereich der Parzellen hhh und ccc, welche die Gemeinde wohl schon aus Gleichbehandlungsgründen nicht mehr alleine bezahlen würde.