7.7. Schliesslich verlangen die Beschwerdeführenden, es sei ein Kostenvergleich vorzunehmen (vorne Erw. 7.2.). Es sollten die Kosten der Tieferlegung der Meteorwasserleitung mit den Kosten der zahlreichen Privatleitungen verglichen werden, wobei von der irrigen Annahme ausgegangen wurde, dass die Vertikalleitungen jeweils als private Hauszuleitungen zu qualifizieren wären. Nachdem die Erweiterung des Perimeters aus anderen Gründen abzulehnen ist, kann auf diesen Kostenvergleich verzichtet werden.