Die kommunale Haltung scheint plausibel. Sie wird namentlich dadurch bestätigt, dass im Gebiet zwischen E und AG-Strasse noch grössere Parzellen (vgl. Parzellen hhh und iii) der Unterteilung harren. Die Gemeinde will ihre Erschliessungs- und Entwässerungsplanung möglichst mit den Interessen künftiger Investoren koordinieren. Klar ist indessen, dass das Gebiet insgesamt mit Vertikalleitungen im Gefälle erschlossen werden wird, wie dies bereits bei allen bestehenden Bauten unterhalb des E der Fall ist. Eine horizontale Aufteilung dieser mindestens entwässerungstechnisch naheliegenden Erschliessungseinheit ist sachlich nicht zu begründen.