Nach dem GEP der Gemeinde Q. ist das ganze Gebiet E im Teiltrennsystem zu entwässern (vorne Erw. 5.2). Wie das Trennsystem konkret umgesetzt werden soll, ergibt sich – insbesondere für den Bereich unterhalb des E – aus dem GEP (noch) nicht. Aber auch die neu zu erstellende Horizontalleitung ist aktuell darin nicht eingezeichnet. Die Planungsabsichten der Gemeinde betreffend das E sind aus dem GEP also nicht vollständig ablesbar. Die bestehende Entwässerung (Schmutzwasser) der Parzellen ggg und fff wurde gar GEP-widrig angelegt. Der GEP soll gemäss Gemeindevertretern überarbeitet werden (Protokoll S. 6).