Für die Grundstücke unterhalb des E ist die Entwässerung im Gefälle einfacher und daher vorteilhafter als der technisch zwar mögliche, aber aufwändigere Anschluss an die Leitung im E. Das wird faktisch auch dadurch bestätigt, dass die Parzellen ggg und fff entgegen der formalen GEP-Zu- weisung schon nach unten entwässert werden (Schmutzwasser; Erw. 7.3.). Die blosse technische Möglichkeit rechtfertigt die verlangte Perimetererweiterung nicht. Den Flächen im Erweiterungsbereich würde keine den "Oberliegern" gleichwertige Erschliessung geboten. Das Gericht hat keinen - 17 -