Es bestehen demnach schon Hausanschlüsse über Drittgrundstücke, auch wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sein sollten. Allenfalls liessen sich Sauberwasserleitungen im gleichen Graben verlegen. Der Gleichlauf beider Entwässerungen (Schmutz- und Sauberwasser) wäre jedenfalls sinnvoll.