Für das Gebiet E sowie den angrenzenden Dorfteil jenseits der AG-Strasse ist mit ganz wenigen Ausnahmen das Trennsystem vorgesehen. Eine Versickerung im Bereich der hier interessierenden Grundstücke wäre aufgrund der Hanglage noch besonders problematisch (Entscheid des SKE [SKEE] 4- BE.2017.1 vom 10. Januar 2018, Erw. 7.3.4). Das abfliessende Wasser würde sich am Fuss des Hanges sammeln, was die Überbaubarkeit der dort liegenden Grundstücke erschweren würde. Das in Zusammenhang mit der bestehenden Bebauung anfallende Sauberwasser muss daher gefasst und abgeleitet werden.