In der Duplik (B.3.) bestätigt der Gemeinderat, dass die Liegenschaft D. 117 an die Meteorwasserleitung in der F-Strasse angeschlossen wurde, obwohl die Parzelle nnn im entsprechenden Beitragsplan nicht belastet worden sei. Die Baubewilligung habe die Ableitung in den AD-Bach vorgesehen. Das sei aber nicht mehr möglich gewesen, weil das Grundstück im Rahmen der Landumlegung U durch Abparzellierung eines Abschnitts den Zugang zur Bachröhre verloren habe. Beitragsplan und Landumlegung seien gleichzeitig erarbeitet worden. Weil die Parzelle nnn in jenem Zeitpunkt noch Zugang zur Bachleitung gehabt habe, sei sie nicht belastet worden.