7.3. Der Gemeinderat Q. hält dem entgegen (Vernehmlassung S. 2 f.), gemäss GEP seien die Baulandflächen im Perimeter im Teiltrennsystem zu entwässern. Die neue Meteorwasserleitung in der O-Strasse von der Parzelle kkk zur Parzelle lll diene der Ableitung von den hangseitigen Grundstücken. Diese würden damit abwassertechnisch rechtskonform erschlossen. Von der Kantonsstrasse bis zur O-Strasse seien bereits früher Meteorwasserleitungen gebaut worden. Alle Grundstücke talseitig der O-Strasse sollten über diese talwärts entwässert werden.