Der wirtschaftliche Sondervorteil sei für alle unterhalb der O-Strasse liegenden Parzellen gegeben, ausser für die Parzelle jjj, die bereits im Trennsystem hangabwärts erschlossen sei, sofern diese Erschliessung rechtlich gesichert sei. Die Parzellen ddd, eee, fff, ggg, hhh (1. Bautiefe) sowie iii (1. Bautiefe gemäss Strassenprojekt) erhielten erst mit der neuen Meteorwasserleitung eine vorschriftskonforme Entwässerung. Sie seien daher in den Beitragsplan aufzunehmen (Beschwerde S. 9 f.).