Zudem könnten derartige Hartflächen versickerungsfähig ausgestaltet werden, so dass sie keine Entwässerung bräuchten. Wo in Ausnahmefällen eine Entwässerung notwendig, im freien Gefälle aber nicht möglich wäre, könnte immer noch eine Pumpe eingesetzt werden. Dasselbe gelte im Übrigen "wohl" auch für das Schmutzwasser und das im Untergeschoss gefasste Sickerwasser: Beides müsse zur Ableitung in die O- Strasse gepumpt werden. Mit der Anschlussmöglichkeit sei der wirtschaftliche Sondervorteil und damit die Beitragspflicht gegeben (Beschwerde S. 6 f.; Replik S. 3).