Mindestens das Dachwasser – und damit der Löwenanteil des Sauberwassers – lasse sich ohne irgendwelche Hilfsmittel in die neue Meteorwasserleitung ableiten. Dasselbe gelte für Hartflächen wie die Zufahrten zu den Häusern im Bereich des E. Weitere Hartflächen, welche hangabwärts entwässert werden müssten, seien weder notwendig noch lägen sie aufgrund der Gebührenordnung (zusätzliche Anschlussgebühren) im Interesse der Grundeigentümer. Zudem könnten derartige Hartflächen versickerungsfähig ausgestaltet werden, so dass sie keine Entwässerung bräuchten.