7.2. Die Beschwerdeführenden machen geltend, die Grundstücke unterhalb der O-Strasse könnten ebenfalls an die neue Leitung angeschlossen werden. Davon gehe auch der Bericht zum Beitragsplan aus. Die Hangparzellen seien alle im oberen Bereich, unmittelbar unter dem E, überbaut. Mindestens das Dachwasser – und damit der Löwenanteil des Sauberwassers – lasse sich ohne irgendwelche Hilfsmittel in die neue Meteorwasserleitung ableiten.