6. 6.1. Alle Beschwerdeführenden sind Eigentümer von Grundstücken am Hang auf der Nordseite der O-Strasse und direkt an diese angrenzend (Parzelle ccc [C.], Parzelle bbb [B.] und Parzelle aaa [A.]). Das Sauberwasser dieser Parzellen kann über die neue Meteorwasserleitung abgeleitet werden. Dank der Ergänzung des kommunalen Meteorwasserleitungsnetzes sind die Grundstücke erstmals plan- und gesetzeskonform erschlossen. Daraus erwächst den Beschwerdeführenden ein (individueller) Sondervorteil; das ist unbestritten.