5.2. Gemäss rechtskräftigem Erschliessungsprojekt E wird eine neue Meteorwasserleitung von KS 109.1 bis KS 107.3 im E verlegt. Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) vom 8. Mai 2006 (genehmigt am 10. Mai 2007 vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt mit Ermächtigung des Regierungsrats) sieht für das Gebiet E das Teiltrennsystem vor. Für die bestehenden Bauten soll der Anschluss an die Meteorwasserleitung bei einem Um- oder Neubau (vgl. Legende zum GEP [Vernehmlassungsbeilage 12]) verfügt werden. Die hier interessierende Meteorwasserleitung ist im GEP allerdings nicht eingetragen.