4. 4.1. Im Folgenden werden die wichtigsten Grundsätze zur Erhebung von Erschliessungsbeiträgen und zum Beitragsplanverfahren dargelegt (Erw. 4.2. ff.), soweit sie für den vorliegenden Streit interessieren. Anschliessend wird anhand der aufgeführten Kriterien zu prüfen sein, ob die geforderten Erschliessungsbeiträge gerechtfertigt sind (Erw. 5. ff.). -7-