2. Im vorliegenden Verfahren sind einzig die Beiträge an die Meteorwasserleitung umstritten. Der Streitwert beträgt insgesamt rund Fr. 20'000.00, was auch die Parteien akzeptierten (Protokoll S. 5). Die Beiträge an die Strasse, Schmutzwasserleitung und Wasserversorgung wurden nicht angefochten; sie sind rechtskräftig.