Die Parteien hielten im zweiten Schriftenwechsel, je innert verlängerten Fristen, an ihren Standpunkten fest (Replik vom 21. August 2017 und Duplik vom 18. September 2017). Die Duplik wurde der Gegenseite am 20. September 2017 zur Kenntnis gebracht. C.1. Das Gericht führte am 21. Februar 2018 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 2). Nach einlässlicher Prüfung der gesamten Sach- und Rechtslage kündigte das Gericht an, dass es das Rechtsmittel voraussichtlich abweisen werde, vorbehältlich neuer Erkenntnisse im Zuge der endgültigen Ausarbeitung der Begründung (Protokoll, S. 11 f.).