Die negativen Einspracheentscheide liessen A., B. und C. mit einer gemeinsamen Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), anfechten (Eingabe vom 27. März 2017). Die Anträge lauten: "1. Die Beitragstabelle C sei aufzuheben und der Gemeinderat sei zu verpflichten, die Beiträge für die Meteorwasserleitung unter Einbezug der Beitragspflicht der Parzellen ddd, eee, fff, ggg, hhh und iii neu festzulegen.