Vollständigkeitshalber ist festzuhalten, dass die Baukosten der Sauberwasserleitung Zufahrtsstrasse bbb nicht vollumfänglich auf die Anstösser verteilt wurden. Es wurde ein Gemeindeanteil von 30 % ausgeschieden. Die Kosten für den Bau der Stichstrasse Parzelle ccc sowie der dazugehörenden Werkleitungen wurden in vollem Umfang den Privaten auferlegt (Verteilung der Baukosten vom 10. November 2016, Vernehmlassungsbeilage 2).