Mit Datum vom 9. März 2017 erwarben die Beschwerdeführer die Parzelle aaa von C.. Die Beschwerdeführer erstellten dann mit dem Beigeladenen als Generalunternehmer (kurz: GU; vgl. Protokoll, S. 4) auf der erworbenen Parzelle ein Einfamilienhaus. Die Baubewilligung dafür wurde vom Gemeinderat am 19. Dezember 2016 erteilt.