7.4.1. Wie aus der Verteilung der Baukosten vom 10. November 2016 (Vernehmlassungsbeilage 2) hervorgeht, umfasste die Erschliessung F den Ausbau des D (Parzelle bbb) sowie die Erstellung der Stichstrasse (Parzelle ccc). Beim D handelt es sich um eine durchgehende Quartiererschliessungsstrasse (QES). Der Gemeindeanteil an den Gesamtkosten wurde auf 30 % festgesetzt (§ 19 RFE Q. i.V.m. Anhang 1 zum RFE Q.; Verteilung der Baukosten vom 10. November 2016, Vernehmlassungsbeilage 2). Im Zusammenhang mit der Erschliessung F wurde auch die Stichstrasse (Parzelle ccc), welche die Liegenschaft auf der Parzelle aaa zum D hin erschliesst, gebaut. Gemäss Gemäss § 19 RFE