"Dies ist dann der Fall, wenn mit den Anschlussgebühren die Kosten des gesamten Kanalisationsnetzes vollständig oder zum grössten Teil gedeckt werden, so dass sich mit den zusätzlichen Einnahmen aus Beiträgen ein Überschuss ergibt. Aber selbst wenn die Beiträge bei der Prüfung des Kostendeckungsprinzips berücksichtigt werden, stellt sich die Frage der Gleichbehandlung der Grundeigentümer, die ohne Beitragsleistung an eine bestehende Leitung anschliessen können, mit denjenigen, die eine neue Leitung mit ihren Beiträgen mitfinanzieren und trotzdem gleich hohe Anschlussgebühren entrichten müssen."