AGVE 1987, S. 151; VGE II/49 vom 7. April 1995 in Sachen Grundeigentümerschaft S., S. 23), kann nur dann zur Anwendung gelangen, wenn der den Grundeigentümern gesamthaft zukommende Vorteil bestimmt ist. Art. 6 WEG erweist sich damit als Delegationsnorm, die den Anforderungen im Bereich der öffentlichen Abgaben nicht genügt. - 13 - Selbst unter Einbezug der VWEG käme man zu keinem anderen Ergebnis […].