Nach dem aus dem Werk entstehenden Mehrwert bestimmten sich der Kreis der Abgabepflichtigen und der vom einzelnen Grundeigentümer zu tragende Kostenanteil. Solche Beiträge bilden ein wichtiges Finanzierungsinstrument bei der Erschliessung neuer Baugebiete durch den Bau von Strassen und Werkleitungen (Peter Karlen, Die Erhebung von Abwasserabgaben aus rechtlicher Sicht, in: URP 1999, S. 554 ff.).