meinde eine Anschlussgebühr in der Höhe von 3.5 % (Mehrfamilienhäuser 4.5 %) des Brandversicherungswertes (inkl. Zusatzversicherung) der angeschlossenen Baute. Für Schwimmbäder und Schwimmteiche ist eine Anschlussgebühr von Fr. 30.- pro m3 Nettoinhalt zu entrichten. 2 Bei ausserordentlich grossem oder geringem Abwasseranfall (z.B. bei gewerblichen oder industriellen Lagerflächen ohne oder mit unbedeutendem Abwasseranfall) ist der Gemeinderat berechtigt, die Abgaben nach den besonderen Verhältnissen festzusetzen. Er kann sich durch eine neutrale Fachperson beraten lassen. 3 Bei Regenwassernutzung für die Hausinstallationen (z.B. WC-Spülung,