meinde eine Anschlussgebühr, welche dem Anhang 3 (Gebührentarif Abwasserbeseitigung) entnommen werden kann. 2 Für gewerbliche und industrielle Lagerflächen ohne oder mit unbedeu- tendem Abwasseranfall wird die Anschlussgebühr angemessen reduziert (Anhang 3 Gebührentarif Abwasserbeseitigung). 3 Für Bauten mit gemischter Nutzung (z.B. Wohnen / Gewerbe oder Woh- nen / Landwirtschaft) sind die Flächen der Nutzungsarten auszuscheiden, wobei die für die jeweilige Nutzungsart geltende Gebühr zu entrichten ist. -8- 4 [...] 5 Bei ausserordentlich grossem oder geringem Abwasseranfall ist der Ge-