1.4.2. Wie aus der am 19. Dezember 2016 erteilten Baubewilligung (Vernehmlassungsbeilage 3) hervorgeht, wurde diese sowohl A. und B. als Bauherrschaft als auch C. als Grundeigentümer zugestellt. In der Baubewilligung enthalten ist auch die Anschlussgebührenverfügung (Wasser und Abwasser). A. und B. haben das Grundstück am 9. März 2017 von C. durch Kauf erworben. Die Parteien konnten an der Verhandlung den genauen Zeitpunkt der Anschlüsse an die Wasserversorgung und die Kanalisation nicht angeben -6-