In den Anhängen 2 und 3 zum Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (kurz: RFE Q.) sei vorgesehen, dass die Anschlussgebühr um 20 % reduziert werde, insofern durch die Grundeigentümer Erschliessungsbeiträge geleistet worden seien. Für den Fall dass diese in Anhang 2 und 3 vorgesehene Reduktion nicht gewährt worden sei, werde vorsorglich Einsprache erhoben, mit dem Antrag, "die definitiven Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser seien je um 20 % zu reduzieren, da für die Parzelle aaa Erschliessungsbeiträge geleistet wurden."