A.1. Am 8. Juli 2016 reichte C. beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch für die Erschliessung der Parzelle aaa ein. Die Baubewilligung wurde am 5. September 2016 erteilt. A.2. A. und B. reichten am 11. Oktober 2016 ein Baugesuch für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle aaa beim Gemeinderat Q. ein. Am 19. Dezember 2016 wurde die Baubewilligung erteilt. Gleichzeitig wurden folgende Anschlussgebühren Wasser und Abwasser provisorisch verfügt: Wasser: 1.0 % der Bausumme von CHF 428'930.00 Fr. 4'289.30 davon 80 % (prov. Gebühren) Fr. 3'431.45 Total prov. Anschlussgebühren Wasser Fr. 3'431.45