Sie liessen geltend machen, im kommunalen Reglement sei vorgesehen, dass die Anschlussgebühr um 20 % zu reduzieren sei, insofern durch die Grundeigentümer Erschliessungsbeiträge geleistet worden seien. Der Gemeinderat C. wies die Einsprache ab, worauf A. und B. Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht erhoben. 440 Spezialverwaltungsgericht 2018 (…) Aus den Erwägungen