Der Beschwerdeführerin wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 9'000.00 angerechnet. Der Überschuss ist ihr zurückzuerstatten. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. Zustellung - Vertreter der Beschwerdeführerin (2) - Vertreter der Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, Rechtsdienst - Mitwirkende Fachrichterinnen - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde