Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Betriebsplanung weist der Finanzplan per Ende 2030 eine Nettoschuld des Spezialfinanzierungsbetriebs Abwasserbeseitigung von Fr. 641'000.00 aus, was eine Verletzung - 32 - des Kostendeckungsprinzips auch in der Gesamtsicht von vornherein ausschliesst.