9.3.3. 9.3.3.1. Anlässlich der am Finanzplan vorgenommenen Fehlerkorrekturen (siehe Eingabe Beschwerdegegnerin vom 5. Dezember 2019) wurden der übrige Betriebsertrag (Auflösung Anschlussgebühren, bisher mit Fr. 745'000.00 enthalten) und der Nettofinanzaufwand/-ertrag (bisher mit Fr. 54'000.00 enthalten) herausgenommen (zusammen rund Fr. 800'000.00). Erstere Position ist gemäss Erläuterungen in der Spezialfinanzierung enthalten, letztere hätte gemäss einem Beschluss nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Zudem wurde der fehlerhafte Anfangsvermögensstand korrigiert.