Ein Rückstand bei der Umsetzung von Erneuerungs- und Sanierungsmassnahmen wurde auch bei anderen aargauischen Gemeinden festgestellt (Ordner Siedlungsentwässerung des BVU, Blatt 7.1-1 Abs. 3). Je weniger in der Vergangenheit gemacht wurde, desto höher ist der künftige Bedarf, das ist nachvollziehbar.