Ein Vorprojekt habe gezeigt, dass es mehr kosten werde als erwartet (Protokoll S. 9 f.). Diese Aussage, gemacht im Zusammenhang mit der Wasserleitung, muss auch auf die Abwasserleitung zutreffen, da beide Werkleitungen (vorläufig noch) gemeinsam und GEP-gesteuert saniert werden (Protokoll S. 10). Das Vorprojekt wurde nicht eingereicht, die Höhe der neu eingesetzten Investitionen für die D-Strassenprojekte nicht belegt. Diese wurden vom Gericht auch nicht eingefordert, obwohl der Rechtsvertreter weitere Belege zu den konkreten Projekten mehrfach angeboten hat (Protokoll S. 7 und 10). - 30 -