Hangbereich zu Problemen führen kann. Es wird deshalb in kommunalen Drainageleitungen gesammelt und abgeleitet. Diese sind denn auch im GEP enthalten. Die Kosten gehen zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung. Generell sei festgehalten, dass die Entwässerungsaufgabe Schmutz- und Sauberwasser umfasst. Diese sind nach Möglichkeit zu trennen (vgl. dazu detailliert Art. 5 Abs. 2 der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung [GSchV, SR 814.201] vom 28. Oktober 1998).