9.3.2.4. Gemäss den schriftlich abgegebenen Ausführungen des Gemeinderats beinhalten die Fr. 600'000.00 keine Kosten für Drainageleitungen, sondern solche für die Sanierung von Leitungen, Schächten sowie für die Spülung und Aufnahme des Leitungsnetzes. Die Kosten der Sanierung von Drainageleitungen sind gemäss Gemeinderat in der Investitionsplanung noch gar nicht enthalten, sollen aber mit zusätzlichen Fr. 200'000.00 zu Buche schlagen (gemäss GEP 1998; Schreiben Gemeinderat vom 8. November 2019, S. 1 [Beilage 1 zur Eingabe vom 14. November 2019]).