Die Aufwertungsreserven im Zusammenhang mit der Umstellung auf HRM2 waren mit Rechnungsabschluss 2015 in das Bilanzkonto "Verpflichtungen bzw. Vorschüsse gegenüber der Spezialfinanzierung" umzubuchen (Weisung kommunales Rechnungswesen des DVI vom 1. September 2015, S. 2 Ziff. 2.3). Auf dieses Konto wird Ende Jahr auch der Saldo der Erfolgsrechnung des Spezialfinanzierungsbetriebs (Aufwand- oder Ertragsüberschuss) übertragen (Handbuch Rechnungswesen Gemeinden, Kap. 6 S. 1). Ertragsüberschüsse erhöhen die Bilanzüberschüsse und somit die Reserven. Aufwandüberschüsse reduzieren diese wiederum, was durch die Erhebung (zu) tiefer Gebühren noch forciert wird.