9.2.3. Das Kostendeckungsprinzip verlangt, dass kostendeckende Gebühren erhoben werden. Die Gemeinde R. hält die Benützungsgebühren absichtlich zu tief, um die Aufwertungsreserven bzw. die als Folge davon in die Höhe geschnellten Verpflichtungen abzubauen (Erw. 9.2.2.).