Gemäss Vorgabe des Departements Volkswirtschaft und Inneres sei 1/20 der jährlichen Einnahmen aus Anschlussgebühren als Abschreibungsminderung zu buchen. Das habe denselben Effekt auf die Investitionsausgaben wie ein Erschliessungsbeitrag (Bericht der Finanzverwalterin vom 5. November 2019, S. 2 f. [Beilage 2 zur Eingabe vom 14. November 2019]; so auch Stellungnahme zum Amtsbericht vom 22. Mai 2020, S. 2). Die "Verpflichtung" könne nur durch negative Gesamtergebnisse der Erfolgsrechnung abgebaut werden (Stellungnahme zum Amtsbericht vom 22. Mai 2020, S. 3).