Es gebe keine Querfinanzierung, ausser bei der Abschreibung (Protokoll S. 11 f.). Die Aufwertungsreserven hätten ab dem Rechnungsjahr 2015 in die Bilanzüberschüsse umgebucht werden müssen, welche "nur für den buchhalterischen Ausgleich der Erfolgsrechnung des Betriebs" zur Verfügung stehe. Die Anschlussgebühren würden Ende Jahr bilanziert (Fremdkapital). - 26 -