9.2.2. An der Verhandlung vom 16. Oktober 2019 argumentierten die Gemeindevertreter, die Laufende Rechnung werde bewusst negativ bzw. die Benützungsgebühren tief gehalten, um die im 2014 mit der Umstellung auf HRM2 entstandenen Aufwertungsreserve abbauen zu können. Dazu seien sie verpflichtet. Ein Aufwandüberschuss in der Laufenden Rechnung gehe nicht zu Lasten der Investitionsrechnung, sondern zu Lasten der Reserven. Es gebe keine Querfinanzierung, ausser bei der Abschreibung (Protokoll S. 11 f.).