Nach einhelliger Übereinstimmung der Fachrichter hat die Gemeinde den Investitionsbedarf insgesamt wie auch die ins Gewicht fallenden grossen Posten plausibel erklären können. Der Blick in die Vergangenheit zeigt zudem, dass die Anschlussgebühren der letzten 12 Jahre nicht zu hoch waren. Da per Ende der Betrachtungsperiode eine hohe Nettoschuld von - 25 - Fr. 1'886'000.00 prognostiziert wird, hätten Korrekturen an einzelnen, weniger gewichtigen Projekten keine entscheidende Wirkung auf das Ergebnis. Als Zwischenfazit kann daher festgestellt werden, dass die Anschlussgebühr Wasser das Kostendeckungsprinzip nicht verletzt.