8.3.5. Die Beschwerdeführerin äusserte sich weder zu den einzelnen Positionen des Finanzplans bzw. des Investitionsplans Wasserwerk noch zu den an der Verhandlung vorgetragenen Begründungen (Protokoll passim). Sie gibt nicht an, welche der aufgeführten Investitionsvorhaben 2020-2030 aus welchen Gründen nicht oder nicht in der vorgesehenen Ausgabenhöhe zu berücksichtigen wären.