diese sei erst in Auftrag gegeben worden. Die Sanierungen der Wasserleitungen würden vorderhand eher vom Generellen Entwässerungsplan (GEP) mitbestimmt. Werde eine Abwasserleitung ersetzt, ersetze man gleichzeitig die Wasserleitung. Weiter könne auch der Ersatz der Leitung in der D-Strasse, mit rund Fr. 550'000.00 (Teile 1 und 2) der drittgrösste Investitionsposten, nicht weiter aufgeschoben werden (Protokoll S. 10).